Der Begriff „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“ ist eine nach § 12 Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
Unter der Bezeichnung „Rechtsanwalt (in)“ dürfen nur Personen beruflich tätig werden, die alle im Gesetz genannten Qualifikationen erfüllen. Rechtsanwälte müssen danach insbesondere ein juristisches Studium mit Erfolg abgelegt haben und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die für Schäden bei Beratungsfehlern aufkommt. Rechtsanwälte müssen von der Rechtsanwaltskammer zur Berufsausübung zugelassen sein, sie werden vereidigt und erhalten eine Zulassungsurkunde.
Rechtsanwälte, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben (was der Rechtsanwalt nachweisen muss!), kann nach § 43c BRAO die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.
Für den Bereich des Mietrechts lautet die zulässige Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Fachanwälte dürfen keine höheren Gebühren gegenüber Mandanten abrechnen als Rechtsanwälte ohne Fachanwaltsbezeichnung. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten sollte man – abgesehen von Ausnahmen – immer grundsätzlich eine gütliche Einigung mit den Beteiligten Parteien versuchen, was insbesondere dann gilt, wenn das Mietverhältnis auch nach Beilegung des Streites noch weiter besteht.
Erfahrene Rechtsanwälte können sehr erfolgreich Streitigkeiten ohne einen sehr teuren Gang zu Gericht schlichten und einen sog. „Vergleich“ mit den Beteiligten abschließen.
Rechtshilfe, Notfälle:
In jedem Fall ist wegen der Komplexität des deutschen Mietrechts anzuraten, für eine Rechtshilfe nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der auch Fachanwalt für Mietrecht ist, nur so hat man die Gewähr in Bezug auf den jeweiligen Fall umfassend beraten, und richtig vertreten zu werden.
Eine gute, leider bis Redaktionsschluss offensichtlich noch nicht ganz vollständige Zusammenstellung von Telefonnummern für kompetente Rechtshilfe (auch in Notfällen) findet man auf der Seite:
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss nicht besonders teuer sein, denn man kann das Honorar vorab mit dem Rechtsanwalt besprechen und aushandeln (was man in jedem Fall unbedingt tun sollte!) Bei Streitigkeiten vor Gericht ist der Rechtsanwalt allerdings in der Regel bei der Abrechnung der Honorare an die gesetzlich festgelegte Höhe des Honorars gebunden. Besonders in Mietsachen, wenn es um Räumungen geht, fallen dann regelmäßig sehr hohe Kosten an, was daran liegt, dass vom Gesetz ein Streitwert in Höhe einer Jahresmiete vom Anwalt veranschlagt werden muss. Einen Honorarrechner und eine Honorarvereinbarung finden sie im Mietrechtslexikon unter: Rechenprogramm nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Mietrecht 08 – 2014 Mietrechtlexikon
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