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Parkett-Reparaturen
Durch eine entsprechende Klausel in einem vorgefertigten Mietvertrag kann ein Mieter von Wohnraum nicht wirksam dazu verpflichtet werden, das Parkett beim Auszug abzuschleifen und neu zu versiegeln. Siehe dazu Parkett.
In einem Mietvertrag für gewerblich genutzte Immobilien kann der Mieter zum Abschleifen des Parketts und einer neuen Versiegelung verpflichtet werden, allerdings liegt dazu bisher soweit ersichtlich keine Rechtsprechung vor. Eine entsprechende Vertragsklausel wird allerdings nur dann nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung (§307 BGB) des Mieters führen, wenn dem Mieter die Möglichkeit verbleibt einzuwenden, dass ein Abschleifen und die Neuversiegelung wegen des guten Zustands nicht erforderlich ist.
Wurde das Parket durch Einwirkungen, die nicht einem normalen Gebrauch entsprechen beschädigt, zum Beispiel durch Wasserflecken oder tiefe Kratzer oder Druckstellen, so ist der Mieter in der Regel zu einer Neuversiegelung verpflichtet, wenn sich der Schaden nicht durch eine Repartur beheben läßt. Reparaturen am Parkett sind aber äußerst schwierig und müssen sehr feinfühlig ausgeführt werden, lesen Sie dazu diese Tipps:
Einfache Tipps mit großer Wirkung
Kleine Dellen und Druckstellen lassen sich am einfachsten mit einem feuchten Tuch und einem Bügeleisen beheben. Der schadhafte Bereich wird dabei gezielt angefeuchtet, was zur Folge hat, dass die Holzfasern leicht aufquellen. Um diesen Effekt zu steigern, können Sie auf die betroffene Stelle noch ein feuchtes Tuch legen. Anschließend legen Sie ein warmes Bügeleisen auf das Handtuch, wodurch dem Holz die Feuchtigkeit wieder entzogen wird. Die Holzfasern kehren durch dieses Vorgehen langsam wieder in ihre ursprüngliche Form zurück. Diese Schritte wiederholen Sie so lange, bis die Delle bzw. Druckstelle nicht mehr zu sehen ist.
Bei leichten Kratzern sollten Sie die betroffene Stelle mit Möbelpolitur behandeln. Bei tieferen Kratzern raten Experten zu Schellack oder Holzwachs, das in passender Farbe aufgetragen wird. Nachdem die feste Masse durch Hitze verflüssigt wurde, wird sie mit einem Spachtel in die Kratzer gedrückt. Anschließendes Nachpolieren macht die Behandlung des Bereichs unsichtbar.
Einzelne kleinere Beschädigungen in der versiegelten Fläche des Parketts können Sie auch durch leichtes Schleifen beheben. Um hässliche Übergänge zu vermeiden, sollten die betroffenen Bereiche mit Klebeband eingegrenzt werden. Nach dem Schleifvorgang müssen Sie die behandelten Stellen reinigen und mit neuem Lack versehen. Trotz größter Sorgfalt sind Stellen, die auf diese Art repariert bzw. ausgebessert wurden, bei genauem Hinsehen allerdings meist weiterhin sichtbar.
Schleifmaschine bei größeren Schäden
Wenn größere Bereiche beschädigt oder abgenutzt sind, kommen Sie um ein ganzflächiges Abschleifen nicht herum. Beim Schleifvorgang wird bis zu ein Millimeter Holz abgetragen. Wie oft Ihr Boden abgeschliffen werden kann, hängt von der Dicke der Nutzschicht ab.
Alte Lackschichten auf Holzdielen lassen sich fachgerecht nur mit einer professionellen Parkettschleifmaschine entfernen. Da die Handhabung einer solchen Maschine anspruchsvoll ist, sollten Ungeübte dies einem Profi überlassen. Seien Sie achtsam, wenn Sie Schleifarbeiten selber machen wollen: Schleifmaschinen haben eine hohe Abtragsleistung, sodass bei falscher Benutzung stellenweise zu viel Holz abgeschliffen werden kann.
Die restlose Entfernung von Lackschichten erfordert einen mehrmaligen Anschliff. Wichtig ist, dass Sie den Boden zwischen den einzelnen Schleifgängen gründlich vom Schleifstaub befreien. Am besten eignet sich hierzu ein Industriesauger. Falls sich während des Schleifens feine Fugen und Risse aufzeigen, können diese wieder verschlossen werden. Hierzu nutzen Experten eine Mischung aus Schleifstaub und Versiegelungslack. Für eine glatte Oberfläche erfolgt der Feinschliff mit Schleifmitteln der Körnung 100 bis 120.
Abschließend erhält der Holzboden eine erneute Oberflächenbehandlung. Dabei können Sie neben Lack auch Öl oder Wachs zur Versiegelung der Oberfläche nutzen. Vinyl- und Laminatböden sind im Vergleich zu Parkett pflegeleichter, lassen sich aber nicht abschleifen.
Quelle: casando.de
Gebrauchspuren, die durch normales „wohnen“ entstanden sind, muss der Vermieter hinnehmen (es handelt sich nicht um Schäden), der Mieter ist zu einer Beseitigung nicht verpflichtet.
Eine Reparatur von Parkett (ohne komplettes Abschleifen und Neuversiegelung) ist nur dann im juristischen Sinne ausreichend und muss vom Vermieter als Schadensausgleich akzeptiert werden, wenn anschließend keine Spuren des Schadens oder der Reparatur mehr sichtbar sind, der Parkettbelag also optisch nicht beeinträchtigt ist.
Mietrecht – 02-2014 Mietrechtslexikon