Mietrecht: Barrierefreier Zugang und Nutzung des Mietobjektes
Barrierefrei bedeutet, dass Wohnungen und Gebäude so gebaut sind, dass sie von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können. Insbesondere ist dabei an Menschen mit einer Behinderung gedacht. Es gibt für „barrierefrei“ in Deutschland DIN-Normen, die aber lediglich Empfehlungen enthalten und rechtlich nicht verbindlich sind, insbesondere weder Vermieter noch Bauherren dazu verpflichten, in einer bestimmten Art und Weise zu bauen.
Schon vor der Mietrechtsrefom 2001 war durch die Rechtsprechung anerkannt, dass der Mieter einen Anspruch darauf haben kann, seine Wohnung und die Wohnungszugänge seiner Behinderung entsprechend umzubauen (BVerfG WM 2000,298). Dieser Anspruch ist jetzt in § 554 a BGB im Mietrecht verankert.
Der Vermieter kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse (einschließlich der Interessen anderer Mitmieter) an einem unveränderten Zustand des Gebäudes die Interessen an einer behindertengerechten Nutzung überwiegt. Umbauten innerhalb der Wohnung wird der Vermieter in der Regel nicht ablehen können.
Auch für Behinderte gilt jedoch die >>> Rückbaupflicht d. h. auch sie müssen wie alle nicht behinderten Mieter auch, den vorherigen Zustand bei einem Auszug wiederherstellen, sofern keine andere Regelung mir dem Vermieter darüber getroffen wurde.
Es ist dringend zu empfehlen, ohne eine schriftliche Vereinbarung nicht mit Umbaumaßnahmen an einem fremden Gebäude zu beginnen.
Der Vermieter kann seine Zustimmung zu der Umbaumaßnahme davon abhängig machen, dass der Mieter eine zusätzlche Sicherheit (auch zusätzlich zur Kaution) leistet, um den Anspruch auf Wiederherstellung des ursprürglichen Zustandes abzusichern. Die Höhe der Sicherheit ist noch angemessen, wenn sie die voraussichtlichen Kosten des Rückbaus abdeckt.
Mietrecht: Hausbriefkasten Der Mieter hat Anspruch darauf, daß sein Briefkasten einen DIN-gerechten Einwurfschlitz aufweist, dh daß er mindestens 325 mm breit sein muß, um den ordnungsgemäßen Einwurf von DIN A 4 Umschlägen zu gewährleisten (LG Berlin, 11. Mai 1990, 29 S 20/90, MM 1990, 261; AG Charlottenburg, Urteil vom 16.…
BGH Urteil bringt Klarheit bei Mieterinsolvenz. Stellt der Mieter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so sind Vermieter nach § 112 InsO nur während der Dauer des Insolvenzverfahrens daran gehindert, das Mietverhältnis wegen des aufgelaufenen Zahlungsrückstandes zu kündigen. Aus anderen Gründen, beispielsweise wegen einer groben Vertragsverletzung kann aber weiterhin gekündigt…
Mietrecht: Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages Die vorzeitige Auflösung eines Mietvertrages, der auf feste Zeit abgeschlossen ist oder zur Abkürzung der Kündigungsfrist ist dem Mieter nur in Ausnahmefällen möglich. Ausnahmen ergeben sich aus dem auch im Mietrecht bestehenden Grundsatz von Treu und Glauben ( § 242 BGB): (OLG Karlsruhe WM 81,173;…
Mietrecht: die Obhutspflicht (Fürsorgepflicht) des Mieter für die Wohnung Der Mieter muss grundsätzlich dafür sorgen, dass alle voraussehbaren Schäden in der Wohnung verhindert werden. Er muss die Wohnung pfleglich behandeln und dafür sorgen, dass auch seine Besucher die Wohnung pfleglich behandeln. Beim Einbau von Zubehör und bei der Einrichtung darf…
Mietrecht: Thermostatheizkörperventile Bauherren von Neubauwohnungen und Eigentümer sind durch Rechtsverordnung bereits seit September 1987 dazu verpflichtet, Heizkörper mit sog. Thermostatventilen auszustatten (Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen). Thermostatventile sind Ventile, die den Durchfluß von Warmwasser ensprechend der eingestellten Temperatur und der Raumtemperatur jeweils selbsttätig anpassen. Ob die…
Modernisierungsanspruch des Mieters bezüglich von Stromkabeln und der Stromversorgung Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Wohnung, der mangels konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, muß auch bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und alle mit…
Mietrecht: Gebrauchsüberlassungspflicht Der Abschluß des Mietvertrages verpflichtet den Vermieter, dem Mieter die Wohnung bzw. das gewerbliche Objekt ab dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt zum Gebrauch und zur Nutzung (Wohnen) zu überlassen. Nur in sehr engen Grenzen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann sich der Vermieter wieder von einem einmal abgeschlossenen…