Mietrechtlich kann die Haltung von Kleintieren in der Wohnung, und dazu gehört auch das Aufstellen eines Aquariums dem Mieter nur in besonders begründeten Ausnahmenfällen untersagt werden. Die Haltung solcher Tiere gilt mietrechtlich als eine „vertragsgemäße Nutzung“ der Wohnung. Solange sich der Mieter dem Vertrag gemäß verhält, ist der Vermieter nicht zu einer Kündigung berechtigt. Klauseln im Mietvertrag, die das Halten von Haustieren uneingeschränkt verbieten, sind unzulässig und unwirksam. BGH , Urteil vom 20. Januar 1993 , Az: VIII ZR 10/92. Häufig in Verträgen anzutreffen sind Klauseln zur Tierhaltung mit einem sogenannten „Erlaubnisvorbehalt“ des Vermieters. Das bedeutet nichts anderes, dass zur Tierhaltung die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Der Vermieter muss die Genehmigung aber in aller Regel erteilen, denn die Haltung von Kleintieren in einer Wohnung gehört zum freien Selbstbestimmungsrecht des Mieters. Weitere Details siehe >>> Tierhaltung
Einige Mietrecht Urteile zu Einzelfällen dazu
Vier Aquarien mit 500 kg Gesamtgewicht in der Wohnung noch möglich. Das Benutzungsrecht einer Wohnung schließt auch das Recht des Mieters ein, in diesen Räumen seinen persönlichen Hobbys nachzugehen, soweit hierdurch die Belange der übrigen Mitmieter oder des Eigentümers nicht beeinträchtigt werden. Eine derartige Beeinträchtigung ist nicht ersichtlich. Die Aquarien einschließlich der Wasserfüllung haben nicht ein derart hohes Gesamtgewicht, daß hierdurch in irgendeiner Weise der Bestand des Hauses gefährdet wäre. Dies gilt um so mehr, als sich die Aquarien nicht etwa an einer Stelle in der Zimmermitte befinden, sondern verteilt im Bereich der Zimmerwände. AG Eschweiler, Urteil vom 26. September 1991 , Az: 5 C 769/91
Ein Aquarium und 19 Pflanzen sind in Altbauwohnung zu viel (Feuchtigkeitsproblem). Auzug aus dem Urteil: Die Feuchtigkeitsschäden sind zum überwiegenden Teil auf das Wohnverhalten der Mieter zurückzuführen. Wie der Sachverständige zutreffend ausgeführt hat, ist bei der Bauweise des alten Hauses bei erhöhtem Feuchtigkeitsgehalt der Luft ein Kondensatausfall selbst bei übermäßigem Heizen und Lüften kaum zu vermeiden. Darauf hätten sich die Mieter einstellen müssen. Sie hätten deshalb darauf verzichten müssen, in dem Wohnzimmer sowie dem Arbeitszimmer und Eßzimmer insgesamt 19 Pflanzen und ein Aquarium aufzustellen, was die Feuchtigkeit in der Raumluft deutlich erhöht hat und es vor allem deshalb zu den Feuchtigkeitsschäden an den Wänden gekommen ist. AG Rheine, Urteil vom 20. Juli 1988 , Az: 3 C 431/87.
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Mietrecht: Dübellöcher, Bohrlöcher Das Setzen von Dübellöchern innerhalb des verkehrsüblichen Umfangs gehört im Mietrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das Bohren solcher Löcher bedarf also nicht der Zustimmung des Vermieters. Dübbellöcher zählen noch nicht als bauliche Veränderungen der Mietsache. LG Berlin, Urteil vom 7. Januar 1994, Az: 64 S 269/93…
Partys und Familienfeiern Die in Deutschland weit verbreitete Ansicht, einmal im Monat dürfe man in der Wohnung oder auf dem dazu gehörigen Balkon auch etwas lautstark feiern ist leider falsch. Noch gelten in Deutschland die normalen Zeiten, die in vielen örtlichen Lärmschutzverordnungen auch so niedergelegt sind. In der Zeit von…
Mietrecht: Cannabis Pflanzung , Haschisch Welche Bedeutung im Hinblick auf das Mietrecht hat eine Cannabis Pflanzung auf dem Balkon oder im Garten der Mietwohnung? Das Landgericht Ravensburg hielt unter Berufung auf ein gleichartiges Urteil des AG Linz eine fristlose Kündigung der Wohnung für gerechtfertigt, nachdem der Mieter auf dem Balkon…
Mietrecht: Halten eines Cocker Spaniel in einer Mietwohnung Siehe auch >>>Tierhaltung sowie >>> Hund In dem zu Grunde liegenden und vom Amtsgericht Köln im Jahr 2012 entschiedenen Fall war es dem Vermieter erst nach vier Jahren aufgefallen, dass in der Wohnung eines Mieters ein Cocker Spaniel sein zu Hause hatte,…
Mietrecht : Familienangehörige im mietrechtlichen Sinn Grundsätzlich können dritte Personen, die im Mietvertrag nicht genannt sind ohne Erlaubnis des Vermieters nicht in die Wohnung aufgenommen werden. Das gilt für alle Untermieter oder auch die Bildung von Wohngemeinschaften (§ 553 BGB). Für Lebenspartner oder Lebensgefährten siehe >>>>Lebenspartner Eine Ausnahme gilt für…
Arbeit als Tagemutter: Die Tätigkeit als Tagesmutter mit dem Betrieb einer Tagespflegestelle ist eine gewerbliche (berufliche) Tätigkeit, die ohne Zustimmung des Vermieters in einer Mietwohnung nicht gestattet ist. Zu Tagespflegestellen in einer Eigentumswohnung - hier ist die Sachlage ähnlich - liegt eine Entscheidung des BGH vor: In aller Regel erlaubt…
Mietrecht - Renovierungspflicht bei Mietende Was ist eine "Komplettrenovierung"? OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 2 U 46/12 1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass der Mieter bei Mietende zu einer "fach- und sachgerechten Komplettrenovierung auf seine Kosten" verpflichtet ist, muss das Mietobjekt in einen Zustand versetzt werden, der…