Ein Wohnungsmieter ist auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter berechtigt, Wespennester unter dem Dach durch die Feuerwehr beseitigen zu lassen. Denn das Vorhandensein von Wespennestern stellt für die Hausbewohner eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die sofort beseitigt werden darf. Hinsichtlich der entstehenden Kosten steht dem Mieter gegen den Vermieter ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu ( AG Meppen, Urteil vom 11. März 2003 , Az: 8 C 92/03).
Zu beachten: Prinzipiell war die Entscheidung des AG Meppen in diesem Einzelfall sicher in Ordnung. Der Mieter kann aber nicht bei jedem Wespennest die Feuerwehr rufen! Es muß sich hier schon um ein sehr großes Wespennest gehandelt haben, um den Einsatz der Feuerwehr zu rechtfertigen.
Der Vermieter sollte – sofern irgend möglich – immer zunächst verständigt werden, wobei ihm Gelegenheit zu geben ist, sich um die Sache selbst zu kümmern. Schafft der Vermieter dann innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, sollte zunächst ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden. Die verursachten Kosten müssen jedoch in einem vernüftigen Verhältnis zur tatsächlich bestehende Gefahr stehen! Ansonsten bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen. Siehe dazu >>> Aufwendungsersatz
Die Gemeinde kann den Ersatz der Feuerwehrkosten in solchen Fällen verlangen, ob sie es letzlich tut ist eine Ermessensentscheidung. Dazu mehr Details >>>>Feuerwehrkosten.
Mietrecht 05 – 2015 Mietrechtslexikon
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Eigenleistung des Mieters muss möglich sein Der Passus, auf dem es in einem Gewerbemietvertrag entscheidend ankam lautete: „Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen zu lassen, sobald …“. Nach Meinung des OLG Düsseldorf (Urteil v. 09.12.2010, I-10 U 66/10) verwehre es diese Klausel dem Mieter, Schönheitsreparaturen…
Schließzylinder an der Wohnungseingangstüre Die Kosten des Austausches des Schließzylinders der Wohnungseingangstür sind jedenfalls dann vom Mieter zu ersetzen, wenn die Gefahr eines Mißbrauchs aufgrund seiner Erklärungen über den nicht zurückgegebenen Schlüssel vom Vermieter nicht ausgeschlossen werden kann. LG Berlin 64. Zivilkammer, Urteil vom 11. Juli 2000, Az: 64 S…
Vorsicht bei mündlichen Vereinbarungen! Höchste Vorsicht ist für Mieter und Vermieter geboten, wenn es darum geht, einen bestehenden Mietvertrag durch eine mündliche Vereinbarung abzuändern, und zwar selbst dann, wenn nur um eine vermeindliche "Kleinigkeit" geht. Nur mündlich hatte ein Gastwirt mit seinem Vermieter vereinbart, dass er die Monatsmiete zur Monatsmitte…
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Mietrecht: Wie sieht es mit dem Einbau eines Türspions durch den Mieter aus? Der Mieter ist berechtigt einen Türspion und eine zusätzliche Klingeleitung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters in die Wohnung einzubauen. Für das LG Berlin (Urteil vom 13. Juli 1984, Az 65 S 3/84) sind derartige Maßnahmen als…
Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung Übersicht über die im Mietrechtslexikon verfügbaren Dokumente Links Checkliste und Prüfschema zur Betriebskostenabrechnung (Dateiformat .pdf Acrobat Reader) Checkliste Vorauszahlungen - Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht durch Vermieter (BGH 2004) Aufklärung Mietrechtliche Erläuterungen und Hinweise zur Abrechnung Erläuterung Die Betriebskostenpauschale (nicht Betriebskostenvorauszahlung) Betrko-pauschale Formelle Anforderungen an die Abrechnung. Das…