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Nutzungsdauer von Möbeln in möbliert vermieteter Wohnung

    Mietrecht: Möbel, Einrichtungsgegenstände

    Urteile, in denen sich Gericht einmal mit der Nutzungdauer von Möbeln auseinandersetzen sind äußerst selten.

    Das AG Saarlouis, hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober 1993, Az: 24b C 893/91 über die Schadenersatzpflicht des Vermieters nach Auszug des unter Vortäuschung von Eigenbedarfs gekündigten Mieters zu entscheiden. Es musste in diesem Zusammenhang die Verluste des Mieters ermitteln, die dieser deshalb erlitten hatte, weil in der neuen Wohnung die Möbel nicht mehr aufgestellt und teilweise mit Verlust verkauft, teilweise entgeltlich untergestellt werden mußten.

    In diesem Zusammenhang ging das Gericht von einer 10jährigen Nutzungsdauer der Möbel (mit Kücheneinrichtung) aus.

    Anmerkung:

    Bei hochwertigen Möbeln kann von einer 12-15-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen werden.

    Mietrecht 04 – 2012 Mietrechtslexikon