Das Mietrecht gestattet es dem Vermieter die Jahresmiete um höchstens 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten zu erhöhen ( § 559 Abs 1 BGB ).
Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um eine Modernisierung und nicht nur um eine Maßnahme der regulären Instandhaltung gehandelt hat. Instandhaltungskosten sind solche Kosten, die für die Erhaltung der Immoblie laufend aufgewendet werden müssen. Vielfach trifft man in der Praxis „Mischformen“ an, d.h. eine Instandsetzung ist zugleich auch mit einer Modernisierung verbunden usw.. Alle Einzelheiten dazu unter >>> Modernisierung.
Auch für eine Erhöhung der Miete nach Modernisierung ist ein wirksames Mieterhöhungsverlangen sowie eine wirksame Vorankündigung der Modernisierung erforderlich. Unter anderem muss der Vermieter die entstandenen Kosten in seinem Mieterhöhungsverlangen darlegen. Alle Einzelheiten dazu siehe unter >>> Modernisierung.
Wertsicherungsklauseln - Mieterhöhung Bei der Vermietung von Wohnraum können Vertragsparteien schriftlich vereinbaren, dass sich die Miethöhe (bei Mieterhöhungen in der Zukunft) nach dem Preisindex für die Lebenshaltung richtet. Man nennt dies auch Index-Mietvertrag ( § 557 b BGB) oder Indexmiete. >> Details siehe Indexmiete Andere sogenannte Wertsicherungsklauseln (vertragsspezifische Klauseln) sind…
Die widerspruchslose Zahlung einer Mieterhöhung führt zur stillschweigenden Vertragsanpassung Der Mieter hat in einem solchen Fall das Recht zur Vertragskündigung. Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.12.2002) hat in einer sehr mieterfreundlichen Entscheidung zwei für Mieter und Vermieter gleichmaßen wichtige Leitsätze herausgestellt: (1) Wird eine vom Vermieter geltend gemachte unberechtigte Mietanpassung…
Mietrecht: Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ( § 558 Abs 3 BGB) Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zu einer >>>Mieterhöhung bis hin zur örtlichen Vergleichsmiete verlangen ( § 558 Abs 1 BGB) (Höchstgrenze). Durch die Mieterhöhungen darf sich aber die Gesamtmiete innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 20…
Mietrecht: Luxussanierung bzw Luxusmodernisierung Siehe auch » Modernisierung Gemäß § 554 Abs. 2 1. Halbs. BGB hat der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstiger Teile des Gebäudes oder zur Einsparung von Heizenergie zu dulden, es sei denn, daß die Maßnahme insbesondere unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Arbeiten, der…
Mietrecht: Sachverständige Listen über die zugelassenen örtlichen Sachverständigen werden bei den Handwerkskammern (handwerliche Berufe) und der IHK (Industrie und Handelskammer) geführt. Ebenso verfügen die Gerichte über entsprechende Listen der zugelassenen Gutachter oder Sachverständige, die Gerichte erteilen aber hierüber in aller Regel keine Auskunft, da dies nicht zu den Aufgaben des…
Mietrecht: gewerbliche Miete , Nutzfläche, Mieterhöhung Mieterhöhungen wegen Vergrößerung der Fläche bzw Intensivierung der Nutzung : Ganz überwiegend wird in Gewerbemietverträgen ein pauschaler Mietpreis für die gesamte Mietfläche einschließlich Außenbereich (Verkehrs- und Funktionsflächen) in Verträgen vereinbart. Es ist dann davon auszugehen, dass mit der vereinbarten Miete die gesamte Nutzung aller…
Mietrecht: Vergleichsmiete - Anpassung der Miete, Mieterhöhung Die Möglichkeiten einer Mieterhöhung bei frei finanziertem Wohnraum sind im Mietrecht abschließend in den §§ 557 bis 561 BGB geregelt. Andere Möglichkeiten einer Mieterhöhung im Mietrecht gibt es, mit Ausnahme weniger Sonderregelungen, zum Beisiel für Ferienwohnungen und Studentenwohnheime, nicht. Insbesondere aber kann der…