Die Heizungsanlage im Haus funktionierte nicht entsprechend der geltenden DIN Normen, schaffte es aber, die Wohnung (nach Einbau neuer Fenster) bis zu einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius zu erwärmen.
Nach Ansicht des mit dem Fall beschäftigten Landgericht Berlin (Urteil v. 08.06.2012 – 63S 423/11) seien 20 Grad Raumtemperatur zum Wohnen mindestens erforderlich, aber auch ausreichend. Es liege daher kein Mietmangel vor, darauf, dass die Heizung die DIN Normen nicht einhalte, komme es nicht an. Nur eine unzureichende Beheizungsmöglichkeit – nicht aber der Verstoß gegen DIN-Normen beeinträchtigt die Gebrauchsfähigkeit einer Mietsache. Die Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit ist wiederrum Voraussetzung für die Annahme eine Mietmangels.
Auch der BGH (Urteil v. 15.05. 1991) VII ZR 38/90) hält eine Mindesttemperatur von 20 Grad bei Wohn- und Gewerberäumen für angemessen. Die Absenkung der Temperatur auf 16 Grad während der Nachtzeit ( 24 bis 6:00 Uhr) ist im Interesse von Energieeinsparung aber zulässig (AG Hannover Beschl. v. 22.12.1983 – 514 C 18524/83).
Was für die Heizung gilt, dürfte generell im Mietrecht bei der Beurteilung der Frage, ob ein Mietmangel vorliegt, anzunehmen sein. Der Verstoß gegen eine DIN-Norm allein gegründet noch keinen Mietmangel (allenfalls ist er ein Indiz für einen Mangel). Ein Mietmangel liegt erst dann vor, wenn die nach dem Mietvertrag vorausgesetzte Gebrauchtauglichkeit eingeschränkt ist.
Mietrecht 11-2014 Mietrechtslexikon
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Mietrecht: Befall einer Wohnung mit Käfern (z.B. Khaprakäfer) Der Khaprakäfer ist ein Vorratsschädling (Familie der Speckkäfer). Abgefallene Haare der Larve sollen Allergien verursachen können. ( Details siehe www.schaedlinge-online.de). Führen Ungezieferbefall und/oder eine fehlerhafte Schädlingsbekämpfung des Vermieters dazu, dass der Aufenthalt in der Wohnung unerträglich wird, ist der Mieter mietrechtlich (536…
Mietrecht: die Berechnung der Wohn- und Nutzflächen nach DIN 283 (1962) DIN 283 Blatt 2 "Wohnungen; Berechnung der Wohnflächen und Nutzflächen" wurde im August 1983 ersatzlos zurückgezogen. Sie gilt daher nicht mehr. Es ist allgemein üblich die Wohnfläche nunmehr nach der Zweiten Berechnungsverordnung in der seit 1. Januar 2004 geltenden…
Mietrecht : Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Baulärm Baulärm stellt auch dann einen Mangel im Sinne des Mietrechts der Wohnung dar, wenn er von "außen" kommt und nicht vom Vermieter und dessen Bauhandwerkern verursacht wird. Für Bauarbeiten siehe Stichwort >> Bauarbeiten in der Wohnung Für Probleme mit Baulärm in einem Neubaugebiet…
Mietrecht: Kugelkäfer, Messingkäfer Kugelkäfer oder der sehr ähnliche Messingkäfer sind etwa 2 bis 3 mm groß, braunrot glänzend, oval, hochgewölbt (fast kugelig), Fühler und Beine dicht goldgelb behaart; Larve 3 bis 3,5 mm, weiß, dicht fein behaart, Kopf dunkel. Die Käfer sind Materialschädlinge. Der Fraßschaden an Lebensmitteln ist eher gering,…
Mietrecht: Ungezieferbefall - Kakerlaken und Mäuse Die Rechtsprechung geht bei massenhaften Auftreten von im Prinzip ungefährlichem Ungeziefer davon aus, das Ekelgefühle bei Menschen enstehen können. Erst recht gilt dies für Ungeziefer mit Gefahrenpotenzial für die Gesundheit. Schaben bzw. Kakerlaken gelten nicht als ganz ungefährlich, denn die deutsche Schabe kann Krankheitserreger,…
Die gesetzliche Formvorschrift für den Mietvertrag über Wohnraum Wer im Baumarkt eine Maschine "ausleiht", schließt einen Mietvertrag über eine Sache. Für Mietverträge über Sachen gelten keine Formvorschrften, auch ein beliebiger mündlich per Handschlag vereinbarter Mietvertrag ist gültig. Gleiches gilt dann, wenn es sich um die Vermietung von gewerblich genutzten Räumen…
Mietrecht: Blitzschutzanlagen Die Wartungskosten für Blitzschutz- und Brandschutzanlagen gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Der Mieter muss deshalb eine Betriebskostenabrechnung, die entsprechende Positionen zu Blitzschutzanlagen enthält nicht bezahlen, die Abrechnung muss korrigiert werden. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31. Januar 2002, Az: 19 C 176/01. Wartungskosten sind keine Betriebskosten gemäß §…