Im Wort oft verwechselt wird der Hausbock mit dem Gemeinen >>>Holzbock, Ixodes ricinus (L.), einer häufig in Wald und Feld anzutreffenden heimischen Zeckenart.
Der Hausbock (Hylotrupes bajulus) ist der Zerstörer von Bauholz (Splintholz aller gängigen Nadelholzarten) , gegen den an dem bei uns sehr verbreitet verbauten und am meisten gefährdeten Fichtenholz ein vorbeugender chemischer Holzschutz für tragende und aussteifende Bauteile durchgeführt wird. Oft ist der Holzschutz aber mangelhaft, insbesondere wird gerne versäumt, die späteren Trocknungsrisse mit Holzschutz nachzubehandeln.
Hausbockbefall ist mietrechtlich ein Mietmangel, für den Mieter aber regelmäßig nicht verantwortlich ist, denn der Befall erfolgt durch fliegende Insekten (Hausbockkäfer). Die aus den Eiern des Käfers schlüpfenden Larven richten die Schäden an.
Das Zerstörungswerk der Hausbocklarven kann durchaus durchaus „Totalschäden“ in Dachstühlen anrichten. Sofern der Mieter keine Kenntniss von diesem Mangel hatte, ist er zur Minderung der Miete berechtigt, sofern die Nutzung seiner Wohnung durch den Schädlingsbefall beeinträchtigt wird. Daneben schuldet der Vernieter – je nach Sachlage im Einzelfall – Schadensersatz.
Mietrecht 05 – 2012 Mietrechtslexikon
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Mietrecht : Milieuschutz und Grundausstattung einer Wohnung Städte und Gemeinden können im Bebauungsplan oder einer sonstigen Satzung bestimmt Gebiete ausweisen, in denen die Erhaltung bestehender baulicher Anlagen (Gebäude) vorgeschrieben wird. Solche Satzungen können auch Mietobergrenzen nach Sanierungen festlegen. Die Prüfung der Gültigkeit solcher Satzungen ist außerordentlich komplex (zuständig: Verwaltungsgerichte). Sofern…
Mietrecht : Milieuschutz und Grundausstattung einer Wohnung Städte und Gemeinden können im Bebauungsplan oder einer sonstigen Satzung bestimmt Gebiete ausweisen, in denen die Erhaltung bestehender baulicher Anlagen (Gebäude) vorgeschrieben wird. Solche Satzungen können auch Mietobergrenzen nach Sanierungen festlegen. Die Prüfung der Gültigkeit solcher Satzungen ist außerordentlich komplex (zuständig: Verwaltungsgerichte). Sofern…
Mietrechtliche Betrachtung der Dienstwohnung Umgangssprachlich werden häufig Werkswohnungen oder überhaupt Wohnungen, die vom Arbeitsgeber gemietet werden als "Dienstwohnung bezeichnet. Bei einer Dienstwohnung handelt es sich im engeren juristischen Sinn um eine Wohnung, die Inhabern öffentlicher Ämter (Beamten) in der Nähe ihrer Dienststelle unter ausdrücklicher Bezeichnung als Dienstwohnung zugewiesen worden sind.…
Mietrecht: Spinnen in der Wohnung als Mangel der Wohnung ? Nach meines Erachtens zutreffender Ansicht des AG Köln gehört das Auftreten von Spinnen zu den "unvermeidlichen Gegebenheiten, insbesondere bei Parterrewohnungen im Zusammenhang mit einem Gartenstück davor, und ist nicht abhängig von dem Zustand des Gartens und kann in keinem Fall…
Mietrecht: Denkmalschutz Vorschriften des Denkmalschutzes können auch den Mieter betreffen. Wird ein Haus unter Denkmalsschutz gestellt, müssen grundsätzlich alle Veränderungen an den unter Denkmalschutz stehenden Teilen (auch im Innenraum) des Hauses genehmigt werden. Die Bauämter sind befugt, die Wohnung zu betreten um Überprüfungen vorzunehmen. Der Vermieter muss den Mieter vor…
Mietrechtliche Betrachtung zum Thema Leitungswasser und Wasserleitungen Zum Mietobjekt gehören alle Installationen und natürlich auch die Trinkwasserleitungen und die Boiler für die Warmwasserbereitungen. Dem Vermieter obliegt insoweit die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht und zwar auch hinsichtlichlich der Abdichtungen. Enstehen durch Leitungswasser an der Wohnung Schäden, handelt es sich um Mängel, für…
Mietrecht: Katzenflöhe Die mietrechtlichen Folgen eines Befalls der Wohnung mit dem Katzenfloh (ctenocephalides felis). Katzenflöhe sind von Hundeflöhen auf den ersten Blick schwer zu unterscheiden. Sie sind wie diese sind sie nur 1,5 - 3 mm lang und von brauner bis rotbrauner Farbe. Der Kopf ist jedoch länglicher als beim…