Filzlaus (phthirus pubis) – Mit Ungeziefer verseuchte Wohnräume
Bevorzugter Aufenthaltsort von Filzläusen sind die Körperhaare und ganz besonders die Schamhaare. Bei stark befallenen Menschen können Filzläuse auch in den Achselhöhlen, im Bart und manchmal sogar in den Augenbrauen und den Wimpern vorkommen. In extremen Fällen werden die dünnen Haare von Babys befallen.
Hauptsächlich werden Filzläuse durch direkten Körperkontakt, meist während des Geschlechtsverkehrs, übertragen. Aber es muss auch andere Verbreitungswege geben. Wissenschaftliche Untersuchungen dazu gibt es aber nicht. Übertragungswege sind zum einen gemeinsam genutzte Kleidung, zum anderen gemeinsam genutzte Bettwäsche, Decken, Matrazen und Handtücher. Abgefallene oder abgesteifte Haare, an denen sich die Filzlaus klammert und auf eine andere Person übertragen wird, sind eine weitere Möglichkeit.
Der Autor selbst hat sich in einer Ferienwohnung in einem sehr noblen Schweizer Wintersportort mit Filzläusen infiziert. Dennoch sind solche Fälle sich selten und können faktisch nur bei möbliert vermieteten Wohnraum, insbesondere in Hotels oder Ferienwohnungen auftreten.
Da man die Herkunft einer Filzlausinfektion praktisch auch nie mit der erforderlichen Sicherheit beweisen kann, spielen Filzläuse mietrechtlich keine Rolle. Auf Grund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht ist der Mieter aber verpflichtet, den Befall einer Wohnung mit Ungeziefer dem Vermieter zu melden. Eine mit Ungeziefer befallenen Wohnung ist mangelhaft im rechtlichen Sinn.
Mietrecht 03- 2014 Mietrechtslexikon
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