Sonderleerungskosten wegen Füllung der vorhandenen Mülltonnen mit Umzugsmüll (Wohnraummiete)
Ein Mieter, der anlässlich seines Umzugs mehr Restmüll als üblich hat und deshalb die bereitstehenden Mülltonnen so füllt, daß sie bereits 3 Tage nach der letzten Leerung so voll sind, dass für die übrigen 54 Mietparteien nur ein weiterer Container zur Verfügung steht, handelt im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs als Mieter. Er begeht keine Verletzung seiner Pflichten als Mieter und ist deshalb nicht dazu verpflichtet, die Kosten einer Sonderleerung der Container zu ( als Schadensersatz) zu bezahlen. AG Nürnberg, Urteil vom 30. April 2002, Az: 29 C 1324/02 NZM 2002, 655.
Dies ist die Meinung des AG Nürnberg, man kann auch eine andere Meinung vertreten.
9/2015 Mietrechtslexikon
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