Der Mieter kann neben dem Ersatz der Fahrzeug und Materialkosten auch eine Entschädigung für seine eigene Arbeitskraft beim Umzug beanspruchen.
Rechtlich ist für den Anspruch nicht erforderlich, dass der Mieter aufgrund des Umzugs nicht arbeiten kann, und er deshalb aufgrund des fehlenden Einsatzes seiner Arbeitskraft einen „Verlust“ erleidet.
Das LG Berlin (Urteil v. 5. August 2002, Az 67 S 342/01) setzt für Eigenleistungen des Mieters beim Umzug für die Entschädigungsleistung einen Stundensatz von 7,67 € pro Stunde an. Dieser Stundensatz sollte pro Jahr um rund 1,5 % erhöht werden um richtige Werte zu erhalten.
Entsprechendes gilt im Falle einer Schadensersatzpflicht des Mieters auch gegenüber dem Vermieter!
Mietrechtrechtlicher Apsket für Schadenersatz für eine Klosettbürste Kaum zu glauben, aber selbst mit Klobürsten beschäftigten sich die Gerichte: Der Abzug "neu für alt" bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste beträgt 100%, wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine hochwertige oder eine einfache Bürste handelt. AG Köln, Urteil vom…
Rauchverbot, Schadensersatz des Mieters wegen Rauchen, Nikotinablagerungen Der Mieter muß grundsätzlich alle ihm überlassenen Sachen pfleglich behandeln. Die normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten. Der Vermieter kann allerdings die Beseitigung von Schäden verlangen, soweit diese vom Mieter verursacht wurden oder die zumindest in seiner Verantwortung liegen. Für Verunreinigungen durch…
Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung Übersicht über die im Mietrechtslexikon verfügbaren Dokumente Links Checkliste und Prüfschema zur Betriebskostenabrechnung (Dateiformat .pdf Acrobat Reader) Checkliste Vorauszahlungen - Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht durch Vermieter (BGH 2004) Aufklärung Mietrechtliche Erläuterungen und Hinweise zur Abrechnung Erläuterung Die Betriebskostenpauschale (nicht Betriebskostenvorauszahlung) Betrko-pauschale Formelle Anforderungen an die Abrechnung. Das…
Mietrecht - Betriebskosten - Betriebskostenrecht Zur Umlagefähigkeit der Kosten eines Sicherheitsdienstes Die Kosten eines für die Bewachung eines Gebäudes eingesetzen Sicherheitsdienstes sind keine umlegbaren sonstigen Betriebskosten. Solche Kosten der Aufsicht über ein Hausanwesen gehören zu den nicht umlagefähigen Kosten der Verwaltung im Sinne von § 1 Abs 2 BetriebskostenVO -…
Betriebskostenabrechnung bei gewerblicher Nutzung Die Probleme bei einer gemischt gewerblichern und privaten (als Wohnraum) Nutzung. Bei Geschäftsraummietverhältnissen gilt § 556 BGB nicht. Daher können bei solchen gewerblichen Objekten zum Beispiel auch Verwaltungskosten auf die gewerblichen Mieter umgelegt werden, was ansonsten mietrechtlich nicht zulässig ist. Sofern sich in einem Gebäude sowohl…
Mietrecht: Gastherme , Thermenwartung Die Wartungskosten für eine Gastherme Etagenheizung, Boiler oder sonstige Warmwassergeräte gehörten zu den Betriebskosten einer Wohnung i.S.v. § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4a, 4b BetrkV. Sie könnten gemäß § 7 Abs. 2 HeizKV vom Vermieter auf den Mieter…
Betriebskostenabrechnungen Betriebskostenabrechnung für Wohnraum Umlagefähigkeit der Kosten der Niederschlagswasserentsorgung In wenigen Regionen Deutschlands gibt es bereits eine getrennte Erfassung und Entsorgung von Abwasser. Dabei wird Oberflächenwasser (von Straßen, Hofflächen, Dachrinnen usw) getrennt von dem übrigen Schmutzwasser (aus Bad, Küche, Toilette) erfasst und entsorgt. Hierdurch werden insbesondere die Kläranlagen entlastet, da…