Samstag oder Sonnabend – Bedeutung bei Fristberechnungen
Eine Wohnraumkündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573 Abs 2 b BGB). Es besteht also eine gesetzliche „Karenzzeit“ von 3 Werktagen. Um wirksam zu sein, muss eine Kündigung spätestens am letzten Tag der Karenzzeit zugehen, Sonn- und Feiertage sind keine Werktage.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27.04.2005 – VII ZR 206/04 der von vielen namhaften juristischen Kommentierungen vertretenen Ansicht, der Samstag sei kein Werktag mehr und einem Sonn- oder Feiertag gleichzustellen ein Ansage erteilt. Dieser Tag sei zwar in weiten Teilen der Privatwirtschaft und der Verwaltung arbeitsfrei und diene der Freizeitgestaltung, nach dem gesetzlichen und dem allgemeinen Sprachgebrauch sei jedoch auch der Samstag ein Werktag, so die Bundesrichter in einer sehr ausführlich begründeten Entscheidung.
Mietrecht 08-2012 Mietrechtslexikon
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Die Bedeutung des Vorkaufsrechtes Das Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten das Recht ein, in einen Kaufvertrag einzutreten. Keineswegs verpflichtet es den Verkäufer, die zum Verkauf stehende Immobilie nur und ausschließlich oder als Erstes dem Vorkaufsberechtigten anzubieten. Der Verkäufer schließt vielmehr mit einem beliebigen Kaufinteressenten einen Kaufvertrag ab (bei Immobilien immer nur…
Sonntag, gesetzliche Feiertage Im Hinblick auf Wohngeräusche wird im Mietrecht zwischen Werktagen und Sonn- bzw Feiertagen kein Unterschied gemacht. Gerade und besonders an Wochenenden ist die Wohnung schließlich "zum wohnen" da. Es gibt insoweit keine besondere "Sonntagsruhe" - anders jedoch für Lärmquellen außerhalb des Hauses (siehe unten). Die Nachtruhe ist…
Mietrecht: Übergabeprotokoll, Wohnungsabnahmeprotokoll Die Bezeichnung des Protokolls ist mietrechtlich völlig unerheblich, oft wird es auch als Abnahmeprotokoll bezeichnet. Gemeint ist eine von Mieter und Vermieter anlässlich der Übergabe der Wohnung nach Beendigung (bei Auszug) und/oder bei Übergabe der Wohnung zum Einzug bei Beginn des Mietverhältnisses unterschriebene Vereinbarung bzw. ein Beschrieb…
Mietrecht: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe, Wohnrechte Dingliches Wohnrecht: Ein solches Nutzungsrecht an einem Grundstück/Gebäude wird zum dinglichen, indem es im Grundbuch eingetragen wird. Es gilt dann als absolutes Recht gegenüber jedermann, insbesonder aber auch gegenüber einem Erwerber des Grundstückst. Dingliche Wohnrecht sind nicht vererbbar oder veräußerbar. Der dinglich Berechtigte…
Mietrecht : Abdingbarkeit Der juristische Fachbegriff der Abdingbarkeit lässt sich am einfachsten an einem Beispiel erklären: Bei einem unbefristeten Wohnungsmietvertrag kann der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Das regelt § 558 BGB (nur als Beispiel). Die Regelung ist nicht abdingbar, wie die meisten anderen gesetzlichen Regelungen über…
Zweck eines Mietvorvertrags Einen Mietvorvertrag schließt man nur dann ab, wenn auf Grund besondere Umstände ein endgültiger Mietvertrag (noch) nicht abgeschlossen werden kann oder soll. Aus juristischer Sicht ist der Abschluss eines endgültigen Mietvertrages immer einem Mietvorvertrag vorzuziehen. Bindungswirkung des Mietvorvertrags Der Mietvorvertrag (oder Vormietvertrag) verpflichtet den Mieter zum Abschluss…
Mietrecht: Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ( § 558 Abs 3 BGB) Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zu einer >>>Mieterhöhung bis hin zur örtlichen Vergleichsmiete verlangen ( § 558 Abs 1 BGB) (Höchstgrenze). Durch die Mieterhöhungen darf sich aber die Gesamtmiete innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 20…