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Prozesskostenhilfe

    Prozesskostenhilfe für Personen mit geringem Einkommen

    Wird in Deutschland ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann jedermann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. (Sozialhilfeempfänger oder Empfänger von Hartz IV haben immer auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe, es muss lediglich der Sozialhilfebescheidbei Antragsstellung vorgelegt werden.

    Prozesskostenhilfe gibt es für alle Verfahren, also auch vor den Arbeits- oder Familiengereichten und natürlich in Mietsachen.

    Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Prozesskostenhilfe bedeutet, dass zur Vertretung ein Rechtsanwalt beigeordnet wird (diesen kann man auch selbst auswählen), dessen Kosten von der Staatskasse getragen werden (nachdem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde).

    Prozesskosten beantragen

    Einen Antrag kann man beim örtlich zuständigen Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) stellen oder auch bei einem Rechtsanwalt. In der Regel übernehmen Rechtsanwälte die Antragstellung ohne extra Kosten zu erheben, man sollte aber vorher danach fragen.

    Im Internet findet man verschiedene online Rechenprogramme, mit denen man berechnen kann, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.

    Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens von der Staatskasse übernommen werden. Nicht übernommen werden jedoch die Kosten der Gegenseite, die man dann zu tragen hat, wenn der Prozess verloren geht.

    Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass die Angelegenheit nicht mutwillig ist und hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet. Über den Antrag entscheidet stets ein Richter (Amtsgericht).

    Mietrecht 10-2012 – Mietrechtslexikon