Zu Einzelfragen (einzelnen Mängeln) muss unter den entsprechenden Schlagworten nachgeschlagen werden. Zum Beispiel „Schimmel“ für Wohnungsmängel durch Schimmel.
Grundsatz: Solange ein Mangel an der Wohnung besteht, ist der Mieter nicht verpflichtet, die volle Miete zu bezahlen. Er ist jedoch verpflichtet, eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten (gilt auch für gewerbliche Räume) ( § 536 Abs 1 Satz 2 BGB).
Zur Minderungsberechnung: Bei einer Mehrzimmerwohnung sind zum Beispiel selten aller Zimmer gleichmaßen von einem Mangel betroffen. Vielleicht ist auch nur der Balkon oder das Bad unbenutzbar. In alle diesen Fällen Fällen helfen daher pauschal angesetzte %-Sätze nicht viel weiter. Der von dem Mangel betroffene Bereich ist vielmehr in ein Verhältnis seines Nutzwertes zur gesamten Wohnungsgröße zu setzen. Nur so erhält man vernüftige nachvollziehbare Ergebnisse. Zum Rechenprogramm: Die speziell für das Mietrechtslexikon enwickelte Software erleichtert es, die herabgesetze Miete einfach, schnell und präzise zu berechnen und einzuschätzen. Was ist angemessen: Darüber, was „angemessen“ ist wird es immer unterschiedliche Auffassungen zwischen Vermieter und Mieter geben. Subjektive Empfindungen der betroffenen Mieter sind aber von Bedeutung. Beispiel: Ein auf Körperpflege besonders angewiesene Fotomodell wir vom Ausfall des Badezimmers stärker betroffen als ein Büroarbeiter. Streitfälle haben dann die Gerichte zu entscheiden. Das Rechenprogramm im Mietrechtslexikon verwendet für die Berechnung der Mietminderung das Verfahren der Nutzwertanalyse (angepasste Methode nach Sternel, Mietrecht 3. Aufl. Köln 88)
So sollten Sie bei der Berechnung einer Minderung bzw. wenn Sie als Vermieter einen Minderungsbetrag überprüfen wollen vorgehen:
Prüfungsschritte
Schritt 1: Prüfen Sie, ob die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine Mietminderung bei Ihnen vorliegen. Die dafür notwendigen Infos erhalten bei „Erläuterungen“. >>>Minderung
Schritt 2 : Errechnen Sie die mögliche Mietminderung oder kontollieren Sie eine Minderung Ihres Mieters in Ihrem individuellen Fall mit dem online Rechenprogramm. Und drucken das Ergebnis aus.>>>Rechner
Schritt 3: Machen Sie eine „Gegenprobe“ Ihres Ergebnisses mit unserer Liste und den dort veröffentlichten 50 Gerichtsurteilen – suchen sie einen vergleichbaren Fall. Wenn Sie keinen Fall finden können, dann fragen Sie gratis bei der Redaktion an – schildern Sie Ihren Fall möglichst genau. >>>Tabelle
Schritt 4: Ein fertig vorbereitetes professionelles Schreiben an Ihren Vermieter liegt für Sie bereit. Sie können das Schreiben individuell am Bildschirm ausfüllen, und danach ausdrucken. Sie brauchen danach das Schreiben nur noch abzuschicken. >>>Musterbrief
Mietrecht 02 – 2014 Mietrechtslexikon
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