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Mietrechtsschutz – Rechtsschutzversicherung für Mieter

    Rechtsschutzversicherung für Mieter

    Es kommt zwischen Mietern und Vermietern immer wieder einmal zu Unstimmigkeiten, die in einen handfesten Streit ausarten und letztendlich dann vor Gericht landen. In einem solchen Fall können für beide Parteien hohe Kosten entstehen und um sich vor diesen zu schützen, ist es ratsam, als Mieter eine Mietrechtsschutzversicherung abzuschließen.

    Tipp:
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    Was ist eine Mietrechtssschutzversicherung und warum ist sie sinnvoll?

    Eine Mietrechtschutzversicherung ist für einen Mieter enorm wichtig. Kündigung aufgrund Eigenbedarfs und hohe Betriebskostenabrechnungen das sind Streitigkeiten, die schnell vor Gericht landen. Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung kann das teuer werden –, aber auch wenn der Prozess verloren wird, steht die Versicherung hilfreich zur Seite.
    Das bedeutet, dass der Mieter eine Rechtsschutzversicherung für Mieter bzw. eine Mietrechtsschutzversicherung für seine finanzielle Absicherung benötigt. Sollten sich Konflikte oder Streitfälle mit dem Vermieter ergeben, dann greift die Rechtsschutzversicherung hilfreich unter die Arme. Aber auch Streitigkeiten die im Zusammenhang mit dem Haus bzw. der Wohnung und den zugehörigen Garagen stehen und sonstigen Abstellplätzen sind mitversichert.
    Ohne eine Mietrechtsschutzversicherung können sich für den Mieter umfangreiche Prozesskosten ergeben und wird der Prozess verloren, dann müssen sogar die Kosten des Gegners getragen werden – all das übernimmt dann die Mietrechtsversicherung.

     

    Interessante Zahlen zur Mietrechtsversicherung 2015

    Von dem Deutschen Mieterbund werden regelmäßig Zahlen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, wie viele Streitigkeiten über das Jahr im Bereich Mietrecht gegeben hat. So gab es im Jahr 2015 rund 1,1 Mio. Rechtsberatungen im Bereich Mietrecht und die 10 häufigsten Streitigkeiten, dies gab zwischen Mieter und Vermieter waren:

    • 33,9 % Betriebskosten
    • 19,8 % Wohnungsmängel
    • 11,2 % allgemeine Vertragsangelegenheiten
    • 19,8 % Mietanhebungen
    • 6,1 % nicht übernommene Schönheitsreparaturen
    • 4,7 % Mietkaution
    • 3,7 % Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter
    • 3,3 % Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter
    • 3,0 % Modernisierung
    • 1,8 % Umwandlung bzw. Eigentümerwechsel

     

    Zahlen aus dem Jahr 2014

    • 34,3 % Betriebskosten
    • 18,8 % Wohnungsmängel
    • 13,3 % allgemeine Vertragsangelegenheiten
    • 19,8 % Mietanhebungen
    • 6,1 % nicht übernommene Schönheitsreparaturen
    • 4,7 % Mietkaution
    • 3,7 % Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter
    • 3,3 % Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter
    • 3,0 % Modernisierung
    • 1,8 % Umwandlung bzw. Eigentümerwechsel

    Quelle: Deutscher Mietbund

     

    Im Jahr 2015 über 260.990 Auseinandersetzungen im Wohnraummietrecht

    Im Jahr 2015 gab es über 260.990 Auseinandersetzungen im Bereich des Wohnraumietrechts, die gerichtlich entschieden wurden, und sind damit der häufigste Grund für Zivilprozesse (16,8 %).

    Die häufigsten Gründe und Streitthemen waren:

    • 27,6 % Vertragsverletzungen
    • 22,6 % Betriebskosten
    • 16,5 % Mietkaution
    • 14,0 % Mieterhöhung
    • 5,5 % Fristlose Kündigung
    • 4,7 % Eigenbedarf
    • 1,6 % Modernisierung
    • 1,2 % Ordentliche Kündigung
    • 0,7 % Schönheits
    • 5,6 % ohne Zuordnung, keinem der o.g. Themen zuzordnen

    Quellen: Deutscher Mieterbund und DMB Rechtsschutz-Versicherung AG

     

    Leistungen einer Mietrechtsversicherung?

    Sollte es zu juristischen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder den Nachbarn kommen, dann tritt die Rechtsschutzversicherung für Mieter für dessen Kosten ein und zahlt für:

    • Anwalt (frei wählbar)
    • Gerichtsverhandlung
    • Zeugen
    • Sachverständige
    • benötigte Gutachter
    • optional erweiterter Strafrechtsschutz
    • unbegrenzte Deckungssumme in Europa
    • oft begrenzte Deckung weltweit
    • Kostenlose telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälte mit Verzicht auf den Selbstbehalt
    • Außergerichtliche Schlichtung (Mediation)
    • Opferrechtsschutz
    • Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr

     

    Mögliche „versicherte Personen“ bei einer Mietrechsversicherung

    • Mieter (die im Mietvertrag stehende Person)
    • Ehe-oder Lebenspartner im gleichen Haushalt lebend
    • minderjährige Kinder
    • volljährige Kinder (unverheirratet, während der Schul-/Berufsbildung)

     

    Info: Oftmals ist es auch möglich, Streitfälle mittels einer Mediation außergerichtlich zu klären. In einem solchen Fall werden von der Mietrechtsversicherung nicht nur die Kosten dafür übernommen, sondern der Versicherer hilft auch bei der Vermittlung des Mediators. Ebenfalls ist in der Versicherung auch eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung enthalten. Zudem wird der Mieter auch oftmals von der Versicherung im Bezug auf die Anforderung der Bonitätsauskunft für den Vermieter unterstützt.

     

    Worauf achten beim Abschluss einer Mietrechtsversicherung?

    Das eine Mietrechtsversicherung sinnvoll ist, das wird jeder bestätigen, der diese bereits schon einmal in Anspruch nehmen musste. Welchen Anbieter man wählt, dass bleibt jedem selbst überlassen, doch es sollte vor Abschluss genau geprüft werden, welches Angebot infrage kommt.

    Die meisten Unterschiede gibt es bei der Rechtsschutzversicherung für Mieter bei der Struktur der Tarife, der Laufzeit, der Leistungen und welche Personen mit versichert sind. Zumeist ist es der Fall, dass die Personen, die in dem versicherten Haushalt leben, mitversichert sind. Hierbei gilt jedoch für die Versicherung der Mietvertrag als rechtliche Grundlage, der von beiden Parteien zu Beginn des Mietverhältnisses unterzeichnet wurde. Kommt es zu Streitigkeiten, die die Rechte und Pflichten des Mieters oder Vermieters betreffen, wird die Versicherung eingeschaltet.

     

    Die Selbstbeteiligung und das Leistungsangebot

    Grundsätzlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Mieter alle gängigen Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, die im Zusammenhang rund um das gemietete Objekt stehen. Für den Versicherten fällt falls vereinbart eine best online casinos for canadian players Selbstbeteiligung pro Rechtsstreit an.

     

    Info: Manche Gesellschaften bieten eine kostenlose telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälte an und verzichten in vielen Fällen auf den Eigenanteil.

     

    Keine Selbstbeteiligung

    Wünscht man im Schadensfall keine Selbstbeteiligung, so kann man dies bei einem Versicherungsvergleich auswählen. Allerdings bieten viele Versicherer eine Mietrechtschutzversicherung wesentlich preiswerter in Verbindung mit einer Selbstbeteiligung an.

     

    Gängige Selbstbehalte

    Gängige Selbstbehalte betragen im Rechtsschutzbereich in der Regel zwischen 150, 300 und 500 Euro. Je höher der im Versicherungsvertrag festgelegte Eigenanteil, desto günstiger ist die Versicherung.

     

    Sinkende Selbstbeteiligung

    Manche Rechtsschutzversicherer bieten eine fallende Selbstbeteiligung in Ihrem Tarif an. So hat man z.B. im ersten Jahr bei einem Rechtsstreit eine Selbstbeteiligung von 400 Euro, welche mit jedem schadensfreien Jahr um 100 Euro bis auf 0 sinkt.

     

    Geringere Selbstbeteiligung bei empfohlenen Anwalt

    Wenn man sich bei einem Rechtsstreit für einen Anwalt des Vertrauens entscheidet, fällt die normale Selbstbeteiligung an. Gesellschaften verfügen jedoch oft über gute Anwälte und Anbindungen an Netzwerke, was zum Vorteil des Kunden angeboten wird. So verlangen manche Versicherer nur die halbe oder gar keine Selbstbeteiligung, wenn man einen Anwalt aufsucht, den die Gesellschaft einem empfiehlt.

     

    Info: Die Versicherten die über eine Mietrechtsversicherung mit einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung verfügen, sollten stets prüfen, ob der Streitwert über dem Kostenaufwand der Selbstbeteiligung liegt. Sollte das nicht der Fall sein, dann ist es oftmals lohnenswert, auf den Rechtsstreit zu verzichten und zu versuchen, mithilfe von einem Mediator den Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.

     

    Tipp: Sparen durch Kombination mehrerer Rechtsschutzbereiche

    Durch die unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen und die verschiedenen Leistungsangebote ist es schwer, die passende Mieter Rechtsschutzversicherung auszuwählen. Häufig wird eine solche Mietrechtsversicherung auch günstig in einem Paket mit weiteren Rechtsschutzversicherungen, wie der Privat-, Arbeits- und Verkehrsschutzversicherung angeboten. Somit ist es möglich, einen umfassenden Rechtsschutz abzuschließen und das auch noch mit attraktiven Konditionen.

     

    Wartezeiten

    Reguläre Wartezeit bei einer Mietrechtsschutz Versicherung

    Wer eine Rechtsschutzversicherung für Mieter abschließt, der muss wissen, dass der Versicherungsschutz nicht sofort greift. Normalerweise gibt es eine Wartezeit von drei Monaten.

     

    Wichtig! Auch die Ereignisse, die bereits VOR dem Abschluss der Mietrechtsversicherung eingetreten sind oder die während der Wartezeit eintreten, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt – auch dann nicht, wenn die anwaltliche Beratung erst nach dem Abschluss der Versicherung in Anspruch genommen wird.

     

    Mietrechtsschutz ohne Wartezeit

    Nur bei einem nahtlosen Übergang von Versicherungen bzw. einem nahtlosen Versicherungsschutz (z.B. bei einem Versicherungswechsel) verzichten die meisten Gesellschaften auf eine neue Wartezeit und bieten eine direkte Absicherung an.

     

    Die Wahl des Anwalts in der Rechtsschutzversicherung für Mieter

    Grundsätzlich hat der Versicherte die freie Wahl in Bezug auf den Anwalt, zu dem er Vertrauen hat. Doch der Bundesgerichtshof hält es für zulässig, wenn von der Versicherung ein Anwalt empfohlen wird und dafür auch Vergünstigungen gewährt, wenn der Versicherte diesen Anwalt in Anspruch nimmt.

     

    Kann der Mieterschutzbund die Mieterrechtsschutzversicherung ersetzen?

    Ein Wohnungsmangel, der Streit um die Kautionszahlung oder um den Waschkeller: Wie heißt es so schön – wir sind alle erwachsen und können somit vernünftig über alles reden. Aber was ist, wenn das nicht möglich ist und die Parteien sich nicht einig werden? Sicherlich hilft in diesem Fall eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund, denn dieser berät seine Mitglieder zu ihren Rechten und auch anderen mietrechtlichen Fragen. Allerdings deckt die Mitgliedschaft NICHT die Kosten von einem Rechtsstreit ab, der im Ernstfall entstehen kann.

    Somit hilft nur der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Mieter, damit man für alle Konsequenzen gewappnet ist. Die Mietrechtsschutzversicherung kann als Einzelpolice abgeschlossen werden, oder als Teil der privaten Rechtsschutzversicherung.

     

    Die Versicherungsdauer und die Kündigung

    In der Regel beträgt die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung für Mieter ein Versicherungsjahr (12 Monate) und die entsprechende Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sollte die Vertragsdauer kürzer als 12 Monate sein, dann endet der Vertrag automatisch zum vorgesehenen Vertragsende.

    Sollte der Versicherte einen Monatsbetrag bzw. den Folgebetrag nicht bezahlen, dann muss die Rechtsschutzversicherung ihn auf das Zahlungsversäumnis schriftlich hinweisen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen einräumen. Erst dann wenn der offene Betrag nicht beglichen wird, kann die Versicherung den Versicherungsschutz kündigen.

    Auch der Versicherungsnehmer verfügt neben dem ordentlichen Kündigungsrecht in bestimmten Fällen über ein Sonderkündigungsrecht.

     

    Die außerordentliche Kündigung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dem Versicherungsnehmer gestattet, auch unterjährig die Versicherung zu kündigen. Allerdings muss dafuer eine der folgenden Bedingungen vorliegen:

     

    Beitragsanpassung

    Sollte der Versicherer den Beitrag zur Mietrechtsversicherung erhöhen und das ohne eine Erweiterung der Leistungen vorzunehmen, dann hat der Versicherungsnehmer das Recht, eine Sonderkündigung auszusprechen. Dafür hat der Versicherungsnehmer ab Kenntnisnahme der Erhöhung einen Monat Zeit. Jedoch endet der Vertrag frühestens zu dem Zeitpunkt, ab dem die Beitragserhöhung wirksam würde. Doch Achtung: Es liegt kein Sonderkündigungsrecht vor, wenn die Versicherungssteuer erhöht wird.

     

    Versicherungsfall

    Sollte es zu einem unbegründeten Rechtsfall kommen, dann kann der Versicherungsnehmer ebenfalls den Versicherungsvertrag kündigen – das ist unabhängig davon, ob der Versicherer die vereinbarte Leistung erbringt oder nicht. Ist der Rechtsfall abgeschlossen oder der Versicherungsnehmer wurde über die Verweigerung der Kostenübernahme in Kenntnis gesetzt, dann kann dieser innerhalb von einem Monat kündigen.

    Des Weiteren sehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, dass der Versicherungsnehmer ebenso wie der Versicherer ab einer zweimaligen Leistungserbringung innerhalb von einem Jahr sonderrechtlich kündigen kann. Auch hier muss die Kündigung innerhalb von einem Monat nach der Leistungserbringung bzw. nach Abschluss des Rechtsfalles erfolgen und wird dann einen Monat nach Erhalt wirksam.

     

    Der Wagnis- bzw. Risikowegfall

    Wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, dann kann diese an ein bestimmtes Rechtsverhältnis gebunden sein. Sollte dieses nicht mehr bestehen, dann kann der Versicherungsnehmer die Versicherung ebenfalls sonderrechtlich kündigen. Allerdings besteht die Art des Sonderkündigungsrechts nur bei wenigen Rechtsschutzversicherungen, wie bspw. der Firmenrechtsschutz oder wenn der Versicherte stirbt.

     

    Die Änderung der Gefahrenlage

    Der Versicherer ist berechtigt, bei einer Veränderung der Gefahrenumstände den Betrag gemäß des neuen Risikos anzupassen. Sollte die Beitragserhöhung einen bestimmten Prozentsatz übersteigen, dann kann der Versicherte – sofern der Versicherungsumfang nicht erweitert, bzw. angepasst wird – nach der Kenntnisnahme der Erhöhung die Versicherung kündigen und das innerhalb eines Monats.

     

    Die Kündigungsregelung bei Fünfjahres-Verträgen

    Versicherungsnehmer die einen Fünfjahresvertrag abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit aufgrund des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unter Einhaltung der Dreimonatsfrist die Versicherung zu kündigen. Ein solches Kündigungsrecht sollte vor allem dann in Betracht gezogen werden, wenn der Versicherungsnehmer infolge von einem Versicherungsvergleich feststellt, dass er die gleiche Mietrechtsversicherung bei einer anderen Assekuranz günstiger abschließen kann und das eventuell sogar mit besseren Konditionen.

     

    Mietrechtsschutzversicherung: Ein Vergleich zahlt sich aus

    Es lohnt sich eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Mit dem kostenlosen Mietrechtsschutz-Versicherungsvergleich kann der Versicherungsnehmer viel Zeit und Geld sparen. Der Grund ist, dass der Online-Rechner auf der Basis der gemachten Angaben die passenden Angebote heraussucht und dafür werden die Tarife aller führenden deutschen Versicherer miteinander verglichen. Im Anschluss wird eine Auswahl, die dem individuellen Bedarf des Interessenten abdeckt, übersichtlich aufgelistet.

    Alle Vorteile ausspielen

    Durch einen ausführlichen online Vergleich ergeben sich für den Interessenten der Rechtsschutzversicherung für Mieter einige Vorteile hinsichtlich Leistung und Preis.

    Es können Rabatte erzielt werden

    Um einen potenziellen Rabatt erzielen zu können, werden weitere Tarifdaten benötigt. So wird von einigen Versicherern dann ein Rabatt angeboten, wenn ein mehrjähriger Vertrag unterschrieben wird (Laufzeitrabatt). Sollte es bereits eine schadensfreie Vorversicherung geben, dann kann das zur Folge haben, dass es eine günstigere Selbstbeteiligungseinstufung gibt.

    Den Leistungsumfang festlegen

    In einem Online Vergleich gibt es stets auch die Rubrik „Optionale Detailfragen“. Dort kann der Interessent die Leistungen eintragen, die er von seiner Mietrechtsversicherung erwartet ganz präzise eingrenzen. Zudem können auch genaue Angaben zur Deckungssumme gemacht werden oder zur Höhe einer möglichen Strafkaution. Zudem kann der Interessent auch auswählen, ob es ihm wichtig ist, dass die Schadensregulierung nach der Folgeereignistheorie erfolgt. Damit ist gemeint, dass auch die zukünftigen Schadensfälle versichert sind, dessen Ursache vor dem Abschluss der Versicherung liegt.

    Den Vergleich starten und die Rechtsschutzversicherung abschließen

    Wurden alle Angaben gemacht, dann wird eine Auflistung aller Mietrechtsschutzversicherungen erstellt, die den Anforderungen des Interessenten entsprechen. Diese können dann in Ruhe auf ihre Leistungen verglichen werden, wobei es möglich ist auch ins Detail zu gehen. Wurde die passende Mietrechtsschutz gefunden, dann ist es möglich, diese direkt online abzuschließen oder mit dem Versicherer in Kontakt zu treten.

     

    Fazit: Prozesskosten sollten niemals unterschätzt werden

    Kommt es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter, dann springt der Mietrechtsschutz für die Kosten ein, die durch den Rechtsstreit entstehen. Jedoch sollte vor dem Abschluss genau darauf geachtet werden, welche Kosten übernommen werden. Geschieht das erst, wenn es zum Prozess kommt oder bereits davor? Selbst die eventuelle finanzielle Höchstgrenze für spezielle Leistungen sollten vorab genau recherchiert werden. Für welchen Tarif der Mieter sich letztendlich entscheidet, das bleibt seinen individuellen Bedürfnissen überlassen.