Die Haftung für eine schuldhafte Vertrags- oder Verkehrssicherungspflichtverletzung kann im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Klausel wäre unwirksam. Das bedeutet, dass der Vermieter z.B. nicht seine Haftung für an der Wohnung auftretende Mängel ausschließen kann.
Die Garantiehaftung für anfängliche Mängel der Mietsache kann dagegen vertraglich ausgeschlossen werden. Die Haftung kann sowohl per individueller Klausel als auch durch eine Formularklausel (vorgedruckter Vertrag) ausgeschlossen werden. Der Haftungsausschluss ist sogar dann wirksam, wenn die Mängel dem Vermieter bekannt sind oder er sie bei Vertragsabschluss für möglich hielt. (BGH Urteil v. 3. Juli 2002, XII ZR 327/00). Die meisten Vertragsvordrucke enthalten einen entsprechenden Haftungsausschluss. Mieter sind daher gehalten, die Wohnungen vor Unterschrift unter den Vertrag möglicht genau zu überprüfen und zu untersuchen.
Besonderheiten beim Mietvertrag für Einfamilienhäuser 1. MIETRECHTLICHE ASPEKTE: Das deutsche Mietrecht kennt keine besonderen Regeln für die Vermietung von Einfamilienhäusern. Mietrechtlich wird nur zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnraumnutzung unterschieden. Soll das Haus überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, so gilt für den Mietvertrag für Einfamilienhäuser reguläres Wohnraummietrecht ohne Besonderheiten. Wird das…
Zulässigkeit einer Trinkwasser- oder Versorgungssperre durch den Vermieter In einem ungekündigten Mietverhältnis ist der Vermieter nicht berechtigt, die Trinkwasserversorgung der Mietwohnung zu unterbrechen, um Zahlungsansprüche durchzusetzen oder eine angekündigte Mietminderung abzuwenden (AG Greifswald 43 C 53/03 WM 2003, 265). Im Wege der einstweiligen Verfügung kann dem Vermieter aufgegeben werden, die…
Mietrecht: Mietvertragsänderungen Jeder zweiseitige Vertrag - so auch eine Mietvertrag - kann nur mit Zustimmung aller am Mietvertrag beteiliten Personen geändert werden, selten enthalten Mietverträge Ermächtigungen für einen Partner, den Mietvertrag einseitig mit Bindungswirkung zu ändern. Zulässigkeitsprüfung: Zunächst ist zu überprüfen, ob der (schriftliche) Mietvertrag eine Klausel für Vertragsänderungen enthält.…
Mietrechtrechtlicher Apsket für Schadenersatz für eine Klosettbürste Kaum zu glauben, aber selbst mit Klobürsten beschäftigten sich die Gerichte: Der Abzug "neu für alt" bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste beträgt 100%, wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine hochwertige oder eine einfache Bürste handelt. AG Köln, Urteil vom…
Mietrechtrechtliche Aspekte zum Thema: Genossenschaften für Wohnungsbau AWG steht als Abkürzung für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft. Eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG) war der Zusammenschluss von Beschäftigten in Betrieben und Institutionen in der DDR zu einer sozialistischen Genossenschaft, mit dem Zweck der Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Wohnungen. Genossenschaften sind Gesellschaften mit einer "offenen" Anzahl…
Was ist ein Dauermietvertrag? Die gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen schließen seit etwa 1953 so genannte Dauermiet- bzw. Dauernutzungsverträge ab (nicht in allen Fällen). Den Mietern, die in der Regel auch an der Wohnbaugenossenschaft mit einem Genossenschaftsanteil beteiligt sein müssen, wird dann nicht nur ein Mietrecht sondern ein Dauernutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt.…
Gasleitungen, Prüfkosten für Gasleitungen Der Vermieter ist für die regelmäßige Prüfung und ggf. Instandhaltung der Gasleitungen im Haus (wie aller Leitungen und Installationen) verantwortlich. Mängel an den Installationen stellen im Mietrecht einen Sachmangel dar. Der Mieter kann die Beseitigung der Mängel verlangen und die Miete bis zur Instandsetzung mindern. Weitere…