Im Jahr 1934 wurde der Deutsche Einheitsmietvertrag von den Spitzenverbänden der Hausbesitzer und den Mieterverbänden erarbeitet. In dieser Form gibt es den „Deutschen Einheitsmietvertrag“ aber schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Dennoch bürgerte sich der Begriff „Einheitsmietvertrag“ ein und fand weite Verbreitung. Der Begriff „Einheitsmietvertrag“ ist nicht geschützt, er wird deshalb verbreitet von Verlagen als Titel für entsprechend vorgedruckte Mietvertragsformulare verwendet. Die Erarbeitung eines neuen Vertragsmusters durch die Spitzenverbände auf Basis des seit 2002 geltenden neuen Mietrechtes scheiterte am Widerstand der Spitzenverbände der Haus- und Grundbesitzer. Vor der unbesehenen Verwendung solcher Vordrucke wird gewarnt. Oft werden uralte Formulare, die der Einzelhandel noch auf Lager hat zu Kauf angeboten, obwohl die Vordrucke in keiner Weise mehr der neuen Gesetze und der Rechtsprechung entsprechen. Solche Verträge taugen allenfalls noch als Briefpapier.
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Das deutsche Mietrecht: Die Rechte der Vermieter und Mieter sind bundeseinheitlich im BGB §§ 535 ff gesetzlich geregelt. Das erste Bundesmietengesetz stammt aus dem Jahr 1955. In der ersten Nachkriegsjahren war Wohnraum in Deutschland außerordentlich knapp. Daher enthielt das Gesetz unter anderem auch eine strenge Mietpreisbindung. Daneben gab früher es…
Mietrecht: Nissenhütte, Bunkerwohnung Eine Nissenhütte ist eine nach dem englischen Offizier P.N. Nissen benannte halbrunde Wellblechbaracke (Quelle: Duden Die deutsche Rechtschreibung). Die Bunkerwohnung eine zur Wohnung umgebauter Bunker. Der Begriff der "Nissenhütte" oder auch "Bunkerwohnung" wurde z.B. auch im ersten deutschen Bundesmietengesetz (1955) verwendet (das Gesetz wurde 1960 aufgehoben). >>>…
Preisgebundene Wohnungen (Sozialwohnung) Der Begriff der Sozialwohnung hat sich für Wohnungen eingebürgert, die ganz oder teilweise mit öffentlichen Geldern oder zinsgünstigen Darlehen finanziert wurden. Nur für solche Wohnungen gilt das Wohnungsbindungsgesetz (siehe weiter unten). Die Eigenschaft "Sozialwohnung" erlischt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die öffentlichen Gelder (in der Regel…
Mietrecht: Kostenmiete Unter dem mietrechtlichen Begriff der Kostenmiete ist die Mietzahlung zu verstehen, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen für die Immobilie erforderlich ist. Der Begriff stammt aus dem Wohnungsbindungsgesetz ( § 8 WonBindG). Der Vermieter von Sozialwohnungen (= Wohnungen, die mit staatlichen Geldern oder zinsgünstigen Darlehen gefördert wurden) darf…
Mietrecht: die Definition des Begriffes "Mietobjekt" Bei der gemieteten Sache kann es sich um eine Wohnung (Wohnraum), sonstige Räume, Grundstücksflächen oder auch um bewegliche Sachen (Autos, Baumaschinen usw.) handeln. Juristen nennen dies das Mietobjekt. Die vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien - bei Wohnraum in der Regel ein schriftlicher Mietvertrag -…
Mietrechtrechtliche Betrachtung der Grundmiete (Begriff) Im Mietrecht unterscheidet man heute nur im Sprachgebrauch (nicht als juristischer Terminus) zwischen der Grundmiete (= reine Miete ohne alle Nebenkosten) und den Betriebskosten (auch Nebenkosten) genannt. In den mietrechtlichen Vorschriften des BGB ist der Begriff der "Grundmiete" nicht definiert und nicht enthalten. Der Gesetzgeber…
Mietrecht / Pachtrecht: "Dach und Fach" Zwar ist Redewendung "etwas unter Dach und Fach bringen" sehr gebräuchlich, um einen juristischen Fachausdruck handelt es sich dennoch nicht. Selbst in Textausgaben zum Bürgerlichen Gesetzbuch aus der Zeit des Deutschen Reichs (1915) wird der Begriff nicht verwendet. Die genaue Ableitung bzw. Herkunft des…